Satzung der Stiftung Oper in Berlin
AGB der Stiftung Oper in Berlin
Gesetz der Stiftung Oper in Berlin
Aufhebungsgesetz der Stiftung Oper in Berlin
Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten (LkSG)
Am 01.01.2004 wurde die „Stiftung Oper in Berlin" mit den fünf eigenständigen Betrieben Deutsche Oper Berlin, Komische Oper Berlin, Staatsoper Unter den Linden, Staatsballett Berlin und dem Bühnenservice Berlin gegründet. Hinzu kommt das Stiftungsdach mit der Generaldirektion, dem Personalservice und der Finanzbuchhaltung. Sämtliche stiftungsübergreifende Bereiche sind seit Herbst 2010 in dem neu gestalteten Standort „Am Wriezener Bahnhof 1“ zusammengelegt – nicht nur der Bühnenservice mit den zentralen Dekorations- und Kostümwerkstätten der Stiftung, sondern auch die Abteilungen des Stiftungsdaches. Dieses Konzept der zentralen Theater-Werkstätten und der Konzentration wesentlicher Zentralfunktionen an einem Standort ist einzigartig.
Die drei Opern bleiben autonome Häuser mit eigenständigen künstlerischen Leitern – Elisabeth Sobotka (Staatsoper Unter den Linden), Susanne Moser und Philip Bröking (Komische Oper Berlin), Dietmar Schwarz (Deutsche Oper Berlin) – und eigenen Etats. Dasselbe gilt für das Staatsballett unter Leitung von Christian Spuck.
Und auch der Bühnenservice, in dem die Dekorations- und Kostümwerkstätten zusammengelegt sind, ist ein eigenständiger Betrieb unter Leitung von Rolf D. Suhl. Zwischen den künstlerischen Betrieben und dem Bühnenservice besteht ein Kontrahierungszwang. Danach sind die künstlerischen Betriebe während der Vertragslaufzeit verpflichtet, die vom Bühnenservice anzubietenden Leistungen, die eine kostendeckende Vergütung vorsehen müssen, in Anspruch zu nehmen.
Struktur der Opernstiftung:
In der Stiftung als juristische Person des öffentlichen Rechts sind die drei Opernhäuser, das Staatsballett Berlin und der Bühnenservice als eigenständige Betriebe zusammengeschlossen. Die Stiftung ist Arbeitgeber aller Mitarbeiter und Eigentümer der Gebäude: der Spielstätten, Magazine, Verwaltungen, Werkstätten. Die Stiftung wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben vom Land und vom Bund bezuschusst, das Land Berlin trägt die Kosten der Gebäudeunterhaltung und eventueller Bauinvestitionen. Der Gesamtzuschuss des Landes Berlin beträgt für das Jahr 2018 142,5 Millionen Euro (zuzüglich eines Bundeszuschusses von ca. 10 Millionen Euro).
Die neun Repräsentanten – vier Intendanten mit künstlerischer und vier geschäftsführende Direktoren mit ökonomischer Verantwortung sowie der Geschäftsführer des Bühnenservice – bilden gemeinsam mit dem Generaldirektor den Stiftungsvorstand. Dieser Vorstand überwacht die Wirtschafts- und Spielpläne der drei Opern und des Staatsballetts, kontrolliert die Wirtschaftsführung der Betriebe, bereitet Tarifverträge und Dienstvereinbarungen vor, fördert ein gemeinsames Marketing und erlässt allgemeine Richtlinien über die Arbeit der Betriebe.
Dem Generaldirektor kommt in diesem Gremium eine sehr wichtige Rolle zu. Er vertritt die Stiftung nach innen und außen, führt die Geschäfte und hat große Entscheidungskompetenz, gegen sein Veto kann der Stiftungsvorstand keinen Beschluss fassen.
Aber auch der Vorstand mit seinem Generaldirektor ist rechenschaftspflichtig, er wird vom Stiftungsrat beaufsichtigt und beraten. Der Stiftungsrat hat sieben Mitglieder, die in regelmäßigen Abständen zusammen kommen: als Vorsitzenden den Kultursenator von Berlin, Joe Chialo, daneben den Finanzsenator Stefan Evers sowie vier vom Abgeordnetenhaus von Berlin gewählte Experten für künstlerische und wirtschaftliche Fragen und außerdem einen Arbeitnehmervertreter. Der Stiftungsrat ernennt die Intendanten, die Generalmusikdirektoren, die Geschäftsführenden Direktoren und den Generaldirektor.
Auch einige Beschlüsse des Stiftungsvorstandes müssen vom Stiftungsrat genehmigt werden: die Wirtschaftspläne, neue Tarifverträge, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie der Verkauf von Vermögensgegenständen und die Beleihung der Liegenschaften. Der Stiftungsrat entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei der Beschlussfassung über die Genehmigung der Wirtschaftspläne haben der Vorsitzende sowie der Finanzsenator Vetorecht. Bei der Benennung des Generaldirektors kann der Vorsitzende, also der Kultursenator, nicht überstimmt werden.
Diese Organisationsform mit dem Generaldirektor an der Spitze, dem Vorstand als Entscheidungsgremium und dem Stiftungsrat als beratendes Kontrollorgan stellt die Stiftung auf ein solides getragenes Fundament.
Stiftung Oper in Berlin
Am Wriezener Bahnhof 1
10243 Berlin
T +49 (0)30 246477100
F +49 (0)30 246477102
oper-in-berlin.de
Bei Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte direkt an die Opernhäuser.