Bewerbungshinweise für ein Praktikum
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Praktikum in der Stiftung Oper in Berlin. Da wir viele Anfragen zu Praktika haben, bitten wir Sie, die nachfolgenden Hinweise und Tipps zu beachten.
Die Stiftung Oper in Berlin ist die Dachorganisation der 3 Opern in Berlin (Komische Oper Berlin, Deutsche Oper Berlin und Staatsoper Unter den Linden) sowie für das Staatsballett und den Bühnenservice. Der Personalservice, der sich um die Vergabe von Schülerpraktika, Orientierungspraktika, ausbildungs- und studienbegleitende Praktika kümmert, gehört zum Stiftungsdach und ist für alle Betriebe der Stiftung zuständig. Dies bedeutet, dass Anfragen in den Opern in der Regel nicht bearbeitet und an den Personalservice weitergeleitet werden. Daher möchten wir Sie bitten, die Kommunikation ausschließlich über den Personalservice zu führen.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Preuss (Tel. 030/246 477-300), Ihre Bewerbung senden Sie bitte an: praktikum@oper-in-berlin.de
Die Stiftung Oper in Berlin gehört dem Öffentlichen Dienst an und wird daher aus Steuergeldern finanziert. Aus dem Grunde sind ausschließlich unentgeltliche Praktika möglich. Diese wiederum unterliegen der gesetzlichen Regelung des § 22 Mindestlohngesetzes, welche zwingend einzuhalten ist.
Folgende Arten von Praktika sind möglich:
- Schülerpraktikum – hierfür ist erforderlich, dass Sie Schüler*in einer Schule sind, wobei Berufsschulen hierzu nicht zählen
- Orientierungspraktikum – dieses ist nur vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums, für die Höchstdauer von 3 Monaten möglich. Verfügen Sie bereits über eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium, ist ein Orientierungspraktikum nicht mehr möglich
- Ausbildungs- bzw. studienbegleitendes Praktikum – erfolgt neben der Ausbildung oder dem Studium für die Höchstdauer von 3 Monaten. Zuvor dürfen Sie kein Praktikum in einem Betrieb der Stiftung Oper in Berlin absolviert haben
- Verpflichtendes Praktikum – die Ausbildungs- oder Studienordnung sieht ein solches Praktikum zwingend vor. Die Dauer ist vorgegeben, gilt auch für verpflichtende Vorpraktika.
Ausnahmen von den aufgeführten Regeln sind leider nicht möglich.
Ob Sie die Voraussetzungen für eine Art der vorgenannten Praktika erfüllen, wird anhand Ihrer eingereichten Unterlagen überprüft. Daher bitten wir Sie, diese vollständig einzureichen.
Praktika werden neben den ausgeschriebenen Praktika auf unserer Webseite
in folgenden Bereichen des Bühnenservice angeboten:
- Bühnenmalerei
- Bühnenplastik
- Schneiderei
- Tischlerei
- Schlosserei
Eine Beschreibung der einzelnen Tätigkeiten finden Sie auf der Website:
Stiftung – Ausbildung
Dort finden Sie Links, die die einzelnen Tätigkeiten beschreiben.
Darüber hinaus sind Praktika in den Bereichen Personalservice und Finanzbuchhaltung möglich.
Da die Praktikumsplätze begehrt sind, sollten Sie sich darauf einrichten, dass von der Bewerbung bis zum Antritt des Praktikums ca. 6 Monate vergehen können. Bei den begehrten Plätzen in der Schneiderei ist ggf. mit einem längeren Vorlauf zu rechnen. Über die konkrete Situation kann Frau Preuss Auskunft geben.
Für Ihre Bewerbung möchten wir Sie bitten, nachfolgend genannte Unterlagen vollständig einzureichen:
- Anschreiben mit Kontaktdaten (Wohnanschrift, Email-Adresse, Telefon- bzw. Handynummer), Dauer des Praktikums, der gewünschte Zeitraum und der Bereich
- Lebenslauf
- Fotos von Ihren (ersten) Arbeiten, Arbeitsproben oder Projekten
- Bei Schülern: letztes Zeugnis
- Bei Auszubildenden: ggf. Ausbildungsvertrag
- Bei Studenten: Immatrikulationsbescheinigung, ggf. Studienordnung
Die Bewerbungsunterlagen können per E-Mail an die oben genannte Adresse versandt werden, wobei die Anlagen, wie Lebenslauf, Zeugnisse etc. in einer Datei beizufügen sind und nicht mehr als 5 MB beinhalten sollten.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie uns die Bewerbungsunterlagen zusenden oder beim Pförtner in der Zeit von Montag – Freitag von 7.00 bis 18.00 Uhr abgeben.
Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei.
Des Weiteren möchten wir darüber informieren, dass Bescheinigungen für Praktika nur für ausbildungs- und studienbegleitende bzw. verpflichtende Praktika ausgestellt werden. Für alle anderen wird eine Bescheinigung über die Praktikumsdauer und die durchgeführten Tätigkeiten auf Anfrage ausgestellt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
