Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich: STIFTUNG OPER IN BERLIN


Wir bemühen uns, unseren Webauftritt oder unsere mobile Anwendung barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.


Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot 
www.oper-in-berlin.de


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. März 2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt am 17. März 2025 überprüft.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde erbracht im Rahmen einer Überwachungsprüfung (am 26. 2. 2025) der Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin.


Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt / Diese mobile Anwendung ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Hauptsächliche Probleme/Mängel
-    Fehlerhafte/fehlende Alternativtexte von Bildern und Bedienelementen
-    Fehlerhafte oder nicht vorhandene Strukturierung
-    Fehlerhafte Kontraste
-    Fehlerhafte Links/Linkdarstellung
-    Erklärung zur Barrierefreiheit sowie Informationen in Deutscher Gebärdensprache fehlen

Die Überarbeitung dieser Teilbereiche wird laufend nach Möglichkeit und in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gewerken der hier zuständigen Abteilungen (IT, Generaldirektion, IT-Dienstleister) geschehen. 
Ebenso sind die Ausnahmen nach BIKTG Bln §4 Absatz 3 (Verhältnismäßigkeit) bei einer Website mit geringen Nutzerzahlen zu bedenken; ebenso die Nicht-Anwendbarkeit nach BIKTG Bln §4 Absatz 4. 
In Summe kann die Stiftung Oper in Berlin einen solchen Prozess nur zusätzlich zu bestehenden Aufgaben und mit den bestehenden Ressourcen in Angriff nehmen. Daher ist dieser Prozess zwar ein beständiger – manche Teilaspekte werden rasch und zeitnahe lösbar sein, – der Großteil der Umsetzungen wird aber nur über die Sommerpause und zu Q3 hin möglich sein. 
Auch sind potenzielle Ausschreibungsgesetz im Falle einer Fremdvergabe zu beachten, die eine sofortige Abhilfe erschweren. 

 

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Valentin Lewisch
v.lewisch[at]oper-in-berlin.de
+49 (0)30 246477104

 

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
[https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/includes/formular.1326107.php]
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit: [https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit
/aufgaben/durchsetzungsverfahren/durchsetzungsverfahren-1305830.php
]