Stiftung Oper in Berlin
Stiftung Oper in Berlin
Unter den Linden 41
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 206 49-530
Fax: +49 (0)30 206 49-459
Für Fragen zum Programm wenden Sie sich bitte direkt an die Opernhäuser
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Am 01.01.2004 wurde die "Stiftung Oper in Berlin" mit den fünf eigenständigen Betrieben Deutsche Oper Berlin, Komische Oper Berlin, Staatsoper Unter den Linden, Staatsballett Berlin und dem Bühnenservice gegründet. Für die fünf Betriebe bedeutet die Gründung der Stiftung Sicherheit über Jahre hinaus. Sie eröffnet die Chance, sich nach Jahren manchmal lähmender Diskussionen auf der Grundlage klarer finanzieller Absprachen wieder vollständig auf die künstlerische Arbeit zu konzentrieren.
Den einzelnen Unternehmen gibt die Stiftung mehr Eigenständigkeit. Die drei Opern bleiben autonome Häuser mit eigenständigen künstlerischen Leitern – Kirsten Harms, Andreas Homoki, Ronald Adler (Kommissarischer Intendant) und Jürgen Flimm ab September 2010 - und eigenen Etats. Dasselbe gilt für das neu gegründete Ballettensemble unter Leitung von Vladimir Malakhov. Und auch der Bühnenservice, in dem die Dekorationswerkstätten und die Kostümwerkstätten zusammengelegt sind, arbeitet auf eigene Rechnung. Im Stiftungsdach sind eine zentrale Finanzbuchhaltung und ein bühnenübergreifender Personalservice angesiedelt.
Der Gesamtzuschuss des Landes Berlin beträgt für die Jahre 2010 und 2011 nunmehr 123,4 Millionen (einschließlich eines Bundeszuschusses von knapp 1,8 Millionen).
Das Gesamtbudget liegt 2010 bei 154,0 Millionen und 2011 bei 153,5 Millionen Euro. Aber nicht nur im konsumtiven Bereich sondern auch im investiven Bereich hat das Land zukunftsweisende Maßnahmen beschlossen.
- Sanierung der Staatsoper 240.0 Mio
- Bau Zentralwerkstätten 25.0 Mio
- Interim Staatsoper 25.0 Mio
- Umbaumaßnahmen Staatsballett 4,6 Mio
- Erneuerung Obermaschinerie Deutsche Oper Berlin 6.9 Mio
- Sanierung Komische Oper (2014) 73.0 Mio
Bis 2014 werden insgesamt 375 Millionen in die künstlerischen Betriebe der Stiftung Oper in Berlin investiert. Diese enorme Summe soll durch große Einsparpotenziale erzielt werden: Das neue Staatsballett bündelt die Kräfte von bisher drei Compagnien. Eine ähnliche Konzentration der Kräfte bietet der Bühnenservice, der den vier Gesellschaften in Zukunft seine handwerklichen und technischen Dienstleistungen anbieten wird. Und ein gemeinsames Marketing, das größere Möglichkeiten in Hinsicht auf die überregionale Vermarktung bietet. Dazu gehört ein einheitliches Vertriebssystem.
Struktur der Opernstiftung
In der Stiftung als juristische Person des öffentlichen Rechts sind die drei Opernhäuser, das Staatsballett Berlin und der Bühnenservice als eigenständige Betriebe zusammengeschlossen. Die Stiftung ist Arbeitgeber aller Mitarbeiter und Eigentümer der Gebäude: der Spielstätten, Magazine, Verwaltungen, Werkstätten. Die Stiftung wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben vom Land und vom Bund bezuschusst, das Land Berlin trägt die Kosten der Gebäudeunterhaltung und eventueller Bauinvestitionen.
Diese neun Repräsentanten – vier Intendanten mit künstlerischer und vier geschäftsführende Direktoren mit ökonomischer Verantwortung sowie der Geschäftsführer des Service-Betriebes – bilden gemeinsam mit dem Generaldirektor den Stiftungsvorstand. Dieser Vorstand überwacht die Wirtschafts- und Spielpläne der drei Opern und des Staatsballetts, kontrolliert die Wirtschaftsführung der Betriebe, bereitet Tarifverträge und Dienstvereinbarungen vor, fördert ein gemeinsames Marketing und erlässt allgemeine Richtlinien über die Arbeit der Betriebe.
Dem Generaldirektor kommt in diesem Gremium eine sehr wichtige Rolle zu. Er vertritt die Stiftung nach innen und außen, führt die Geschäfte und hat große Entscheidungskompetenz, gegen sein Veto kann der Stiftungsvorstand keinen Beschluss fassen.
Aber auch der Vorstand mit seinem Generaldirektor ist rechenschaftspflichtig, er wird vom Stiftungsrat beaufsichtigt und beraten. Der Stiftungsrat hat sieben Mitglieder, die in regelmäßigen Abständen zusammen kommen: als Vorsitzenden den Kultursenator Klaus Wowereit, daneben Finanzsenator Ulrich Nußbaum sowie vier vom Abgeordnetenhaus gewählte Experten für künstlerische und wirtschaftliche Fragen und außerdem einen Arbeitnehmervertreter. Bis 2009 wurden die RBB-Intendantin Dagmar Reim, der ehemalige Intendant der Bayrischen Staatsoper, Sir Peter Jonas, Heike Kramer vom Sparkassen- und Giroverband sowie Hans-Kornel Krings von der Commerzbank bestellt. Der Stiftungsrat ernennt die Intendanten, die Generalmusikdirektoren, die Geschäftsführenden Direktoren und den Generaldirektor.
Auch einige Beschlüsse des Stiftungsvorstandes müssen vom Stiftungsrat genehmigt werden: die Wirtschaftspläne, neue Tarifverträge, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie der Verkauf von Vermögensgegenständen und die Beleihung der Liegenschaften. Der Stiftungsrat entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei der Beschlussfassung über die Genehmigung der Wirtschaftspläne haben der Vorsitzende sowie der Finanzsenator Vetorecht. Bei der Benennung des Generaldirektors kann der Vorsitzende, also der Kultursenator, nicht überstimmt werden.
Diese Organisationsform mit dem Generaldirektor an der Spitze, dem Vorstand als Entscheidungsgremium und dem Stiftungsrat als beratendes Kontrollorgan stellt die Stiftung auf ein solides, von großer Kompetenz getragenes Fundament.
Den einzelnen Unternehmen gibt die Stiftung mehr Eigenständigkeit. Die drei Opern bleiben autonome Häuser mit eigenständigen künstlerischen Leitern – Kirsten Harms, Andreas Homoki, Ronald Adler (Kommissarischer Intendant) und Jürgen Flimm ab September 2010 - und eigenen Etats. Dasselbe gilt für das neu gegründete Ballettensemble unter Leitung von Vladimir Malakhov. Und auch der Bühnenservice, in dem die Dekorationswerkstätten und die Kostümwerkstätten zusammengelegt sind, arbeitet auf eigene Rechnung. Im Stiftungsdach sind eine zentrale Finanzbuchhaltung und ein bühnenübergreifender Personalservice angesiedelt.
Der Gesamtzuschuss des Landes Berlin beträgt für die Jahre 2010 und 2011 nunmehr 123,4 Millionen (einschließlich eines Bundeszuschusses von knapp 1,8 Millionen).
Das Gesamtbudget liegt 2010 bei 154,0 Millionen und 2011 bei 153,5 Millionen Euro. Aber nicht nur im konsumtiven Bereich sondern auch im investiven Bereich hat das Land zukunftsweisende Maßnahmen beschlossen.
- Sanierung der Staatsoper 240.0 Mio
- Bau Zentralwerkstätten 25.0 Mio
- Interim Staatsoper 25.0 Mio
- Umbaumaßnahmen Staatsballett 4,6 Mio
- Erneuerung Obermaschinerie Deutsche Oper Berlin 6.9 Mio
- Sanierung Komische Oper (2014) 73.0 Mio
Bis 2014 werden insgesamt 375 Millionen in die künstlerischen Betriebe der Stiftung Oper in Berlin investiert. Diese enorme Summe soll durch große Einsparpotenziale erzielt werden: Das neue Staatsballett bündelt die Kräfte von bisher drei Compagnien. Eine ähnliche Konzentration der Kräfte bietet der Bühnenservice, der den vier Gesellschaften in Zukunft seine handwerklichen und technischen Dienstleistungen anbieten wird. Und ein gemeinsames Marketing, das größere Möglichkeiten in Hinsicht auf die überregionale Vermarktung bietet. Dazu gehört ein einheitliches Vertriebssystem.
Struktur der Opernstiftung
In der Stiftung als juristische Person des öffentlichen Rechts sind die drei Opernhäuser, das Staatsballett Berlin und der Bühnenservice als eigenständige Betriebe zusammengeschlossen. Die Stiftung ist Arbeitgeber aller Mitarbeiter und Eigentümer der Gebäude: der Spielstätten, Magazine, Verwaltungen, Werkstätten. Die Stiftung wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben vom Land und vom Bund bezuschusst, das Land Berlin trägt die Kosten der Gebäudeunterhaltung und eventueller Bauinvestitionen.
Diese neun Repräsentanten – vier Intendanten mit künstlerischer und vier geschäftsführende Direktoren mit ökonomischer Verantwortung sowie der Geschäftsführer des Service-Betriebes – bilden gemeinsam mit dem Generaldirektor den Stiftungsvorstand. Dieser Vorstand überwacht die Wirtschafts- und Spielpläne der drei Opern und des Staatsballetts, kontrolliert die Wirtschaftsführung der Betriebe, bereitet Tarifverträge und Dienstvereinbarungen vor, fördert ein gemeinsames Marketing und erlässt allgemeine Richtlinien über die Arbeit der Betriebe.
Dem Generaldirektor kommt in diesem Gremium eine sehr wichtige Rolle zu. Er vertritt die Stiftung nach innen und außen, führt die Geschäfte und hat große Entscheidungskompetenz, gegen sein Veto kann der Stiftungsvorstand keinen Beschluss fassen.
Aber auch der Vorstand mit seinem Generaldirektor ist rechenschaftspflichtig, er wird vom Stiftungsrat beaufsichtigt und beraten. Der Stiftungsrat hat sieben Mitglieder, die in regelmäßigen Abständen zusammen kommen: als Vorsitzenden den Kultursenator Klaus Wowereit, daneben Finanzsenator Ulrich Nußbaum sowie vier vom Abgeordnetenhaus gewählte Experten für künstlerische und wirtschaftliche Fragen und außerdem einen Arbeitnehmervertreter. Bis 2009 wurden die RBB-Intendantin Dagmar Reim, der ehemalige Intendant der Bayrischen Staatsoper, Sir Peter Jonas, Heike Kramer vom Sparkassen- und Giroverband sowie Hans-Kornel Krings von der Commerzbank bestellt. Der Stiftungsrat ernennt die Intendanten, die Generalmusikdirektoren, die Geschäftsführenden Direktoren und den Generaldirektor.
Auch einige Beschlüsse des Stiftungsvorstandes müssen vom Stiftungsrat genehmigt werden: die Wirtschaftspläne, neue Tarifverträge, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie der Verkauf von Vermögensgegenständen und die Beleihung der Liegenschaften. Der Stiftungsrat entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei der Beschlussfassung über die Genehmigung der Wirtschaftspläne haben der Vorsitzende sowie der Finanzsenator Vetorecht. Bei der Benennung des Generaldirektors kann der Vorsitzende, also der Kultursenator, nicht überstimmt werden.
Diese Organisationsform mit dem Generaldirektor an der Spitze, dem Vorstand als Entscheidungsgremium und dem Stiftungsrat als beratendes Kontrollorgan stellt die Stiftung auf ein solides, von großer Kompetenz getragenes Fundament.
